Studium Einschreibegebühr/Immatrikulationsgebühr
Ich habe eine Frage in Bezug auf die Einschreibegebühr eines Studiums. Kriegt man die Einschreibegebühr zurückerstattet wenn man nicht zum studium antritt. Also wenn man sich - selbstverständlich - an mehreren Unis/Hochschulen, whatever, beworben hat... und sagen wir mal an 2 unterschiedlichen Unis genommen wird... beide Zulassungen aber an verschiedenen Zeiten/Tagen kommen und auch die Einschreibungsfristen an unterschiedlichen Tagen stattfinden... und man sich vorsichtshalber bei der ersten "Zulassung" immatrikuliert und die Einschreibegebühr zahlt... man sich aber dann doch für die 2. Uni entscheidet..... krieg man die Einschreibegebühr bei der ersten Uni zurückerstattet? Oder schenkt man quasi der 1. Uni die Gebühren?
3 Antworten
Hallo, soweit ich weiss, ist es bei uns in HH so,dass du nur einen Teil zurückbekommst. Der Semesterbeitrag setzt sich ja zum Teil aus Bearbeitungsgebühren, Ticket und anderem zusammen. Dabei fällt die Bearbeitungsgebühr an.
Eigentlich ist diese erste Universität dann im Recht und könnte jederzeit vor Gericht siegen, weil du dich bei ihr eingeschrieben und folglich die Gebühr bezahlt hast. Die andere Universität wird dann gleichgültig.
Pass also auf, dass du wirklich die Einschreibefristen ausnutzt, um entscheiden zu können, auf welche Universität du denn nun gehen möchtest. Normalerweise müssten die sich ja gleichen bzw. nicht zu weit auseinanderliegen.
Ich hatte damals das gleiche Problem, weil meine Studienantworten etwas weiter voneinander entfernt kamen. Musste damals zur 1. Uni fahren und das im Studierendesekretariat regeln. War bei mir kein Problem, da ich zufälligerweise jemanden kannte, der auch hinwollte.