Studium Einschreibegebühr/Immatrikulationsgebühr

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Hallo, soweit ich weiss, ist es bei uns in HH so,dass du nur einen Teil zurückbekommst. Der Semesterbeitrag setzt sich ja zum Teil aus Bearbeitungsgebühren, Ticket und anderem zusammen. Dabei fällt die Bearbeitungsgebühr an.

Eigentlich ist diese erste Universität dann im Recht und könnte jederzeit vor Gericht siegen, weil du dich bei ihr eingeschrieben und folglich die Gebühr bezahlt hast. Die andere Universität wird dann gleichgültig.

Pass also auf, dass du wirklich die Einschreibefristen ausnutzt, um entscheiden zu können, auf welche Universität du denn nun gehen möchtest. Normalerweise müssten die sich ja gleichen bzw. nicht zu weit auseinanderliegen.

Ich hatte damals das gleiche Problem, weil meine Studienantworten etwas weiter voneinander entfernt kamen. Musste damals zur 1. Uni fahren und das im Studierendesekretariat regeln. War bei mir kein Problem, da ich zufälligerweise jemanden kannte, der auch hinwollte.