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JustMe107

25.07.2013
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xXInYourFaceXx
25.07.2013, 01:28
Studium Einschreibegebühr/Immatrikulationsgebühr

Ich habe eine Frage in Bezug auf die Einschreibegebühr eines Studiums. Kriegt man die Einschreibegebühr zurückerstattet wenn man nicht zum studium antritt. Also wenn man sich - selbstverständlich - an mehreren Unis/Hochschulen, whatever, beworben hat... und sagen wir mal an 2 unterschiedlichen Unis genommen wird... beide Zulassungen aber an verschiedenen Zeiten/Tagen kommen und auch die Einschreibungsfristen an unterschiedlichen Tagen stattfinden... und man sich vorsichtshalber bei der ersten "Zulassung" immatrikuliert und die Einschreibegebühr zahlt... man sich aber dann doch für die 2. Uni entscheidet..... krieg man die Einschreibegebühr bei der ersten Uni zurückerstattet? Oder schenkt man quasi der 1. Uni die Gebühren?

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Antwort
von JustMe107
25.07.2013, 01:34

Hallo, soweit ich weiss, ist es bei uns in HH so,dass du nur einen Teil zurückbekommst. Der Semesterbeitrag setzt sich ja zum Teil aus Bearbeitungsgebühren, Ticket und anderem zusammen. Dabei fällt die Bearbeitungsgebühr an.

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