Studium abbrechen wegen BAföG, gibt es noch Alternativen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn tatsächlich bereits drei Monate seit letzter Einreichung aller erforderlichen Unterlagen vergangen sind, wäre eine Untätigkeitsklage nach Paragraph 75 VwGO möglich.

Im Rahmen der Prozesskostenhilfe (Paragraph 166 VwGO i. V. m. 144 ff ZPO) kann dies auch kostenlos erfolgen.

Ein Rechtsanwalt (dessen Gebühren auch in die Prozesskostenhilfe fallen) kann da ausgiebig beraten.