Studieren mit Paragraf 34f?

1 Antwort

Also eine "Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler nach § 34 f" ist nur mal eine Qualifikation zur Vermittlung von Finanzanlagen:

https://www.ihk.de/heilbronn-franken/produktmarken/branchen/gewerbeportal/finanzen/finanzanlagenvermittler-berater/sachkundepruefung-finanzanlagenvermittler-34f-gewo-4885034

Die Ausbildung als "Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen" dauert ja mind. 3 Jahre und beinhaltet folgende Themen laut der azubi-welt.de

https://www.bwv.de/qualifikationen/kaufmann-vf/

https://www.bwv.de/qualifikationen/kaufmann-vfa/inhalte/ausbildungsordnung-neu

https://kvf-guide.bwv.de/ausbildungsinhalte/

usw.

Infos für ein Duales Studium findest du hier:

https://www.bwv.de/qualifikationen/duales-studium

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

siola55  14.04.2024, 13:07

Allerdings war ich im Vertrieb immer gut und verdiene nicht schlecht...

...aber ohne Sachkundeprüfung darfst du doch gar keine Finanzanlagengeschäfte tätigen!?

Mortizffm 
Beitragsersteller
 14.04.2024, 13:44
@siola55

Gibt ja auch andere Möglichkeiten als Investent, Versicherungen, LV,KV

siola55  14.04.2024, 18:31
@Mortizffm

Dann bist du ja schon "Fachmann für Versich.vermittlung"!???

Mortizffm 
Beitragsersteller
 14.04.2024, 12:27

Danke - also bringt mir der 34f nur etwas, wenn ich weiterhin bei der DVAG bin? Oder öffnet mir das auch andere Türen in der Berufswelt

siola55  14.04.2024, 12:40
@Mortizffm

Mit dem "Finanzanlagenfachmann" bist du nicht an die DVAG gebunden - jede andere Gesellschaft ist über einen fleißigen Aussendienstler erfreut...

Mortizffm 
Beitragsersteller
 14.04.2024, 13:44
@siola55

Allerdings nur im Finanzsektor oder ?