strom usw abmelden bei todesfall...

4 Antworten

Ich würde sie fragen. Kann sein, dass sie wieder in das Haus zurück will. Sie sollte dann aber unterschreiben, dass sie ab "heute" die Kosten für die Umlagen alleine trägt. Sollte sie sich weigern, zu unterschreiben, würde ich alles abmelden und ihr das per Einschreiben mitteilen. Ich weiß ja nicht wie euer Verhältnis zueinander ist, aber anscheinend nicht so gut, sonst wäre das längst geregelt. Deswegen nur mit Unterschrift und so.

Ich würde Dir raten, Dich erstmal mit der Ehefrau abzusprechen. Wenn sie dort noch gemeldet ist, möchte sie vielleicht dort später wieder einziehen. Wenn das Haus jetzt seit zwei Monaten leersteht, zieh doch überall die Stecker raus, dreh´ den Haupthahn vom Wasser ab... dann wird da auch nichts - oder nur ganz, ganz wenig^^- verbraucht. Da ich annehme, dass die Dame dort nicht nur gemeldet, sondern in den Verträgen auch als Vertragspartner aufgeführt ist, müsste sie das eigentlich machen. Die Strom- und Wasseranbieter können ja nicht einfach- Sterbeurkunde hin, Sterbeurkunde her den Saft abdrehen, wenn jemand den Sterbefall meldet, die Dinge abbestellen möchte, dort aber noch eine dritte Person als ´Kunde´ eingetragen ist. (bei Nachbarschaftsstreitigkeiten würden sich sonst ja schnell die Scherze häufen, dass dem Gegenüber einfach mal der Strom gekündigt wird^^).

Ella91 
Fragesteller
 02.08.2012, 10:33

ja das mit dem reden ist das problem :D wir verstehen uns überhaupt nicht gut weil es deutet alles darauf hin, dass sie eine betrügerin ist und ihr ist das alles egal.

0
eierkuchenform  02.08.2012, 12:29
@Ella91

Dann schreib ihr gleich ein Einschreiben: Die Kosten laufen weiter und du bist nicht gewillt, diese zu tragen. Sie soll dir bis zum ..... eine verbindliche Antwort geben, ob sie damit einverstanden ist, alles abzumelden. Solltest du keine Antwort erhalten, gehst du davon aus, dass sie damit einverstanden ist und meldest alles ab. Oder -sollte sie alleine darüber bestimmen dürfen- schreibst du ihr, dass sie alleine für die zukünftig entstehenden Kosten aufzukommen hat, wenn sie das nicht abmeldet.

0

Die Ehefrau scheint also nicht deine Mutter zu sein, oder?

Auf welchen Namen läuft denn der Strom? Wenn es auf ihren Namen läuft, kannst du es nicht abmelden, außerdem muss sie es selber zahlen.

Wenn es auf den Namen des Verstorbenen läuft, dann musst du die Sterbeurkunde einreichen und der Strom wird abgestellt. ;)

dieses darfst du abmelden weil unnötige kosten entstehen zu deiner lasten oder der Familie. Dies ist keine absicht oder böswillige Schädigung sondern zum nutzen aller. Wenn Bedarf besteht kann man alles wieder anmelden. Das dürfte auch im Sinne des Verstorbenen sein.