Straßenschild?

4 Antworten

Das ist nicht nur Diebstahl, sondern unter Umständen auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB.

Ja, das ist Diebstahl und (evtl. gefährlicher) Eingriff in den Straßenverkehr

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wird juristisch um Einiges höher bewertet als "nur" einfacher Diebstahl / Sachbeschädigung.

das sind def mehrere straftaten