Stimmt es wenn man jemanden beauftragt muss er den Auftrag nicht annehmen?
5 Antworten
Wenn du jemanden bittest, was zu tun, muss derjenige das nicht machen. Ein Vertrag gibt's erst, wenn beide einverstanden sind. Das ist wegen der Vertragsfreiheit, jeder kann selbst entscheiden, ob er mitmacht oder nicht.
Liebe 🌞 Grüße
Generell gibt es in Deutschland keinen Kontrahierungszwang oder anders: es herrscht Vertragsfreiheit. Es gibt davon durchaus besondere Ausnahmen, aber das Grundprinzip bleibt.
Jeder Händler auf dem Markt kann sich also frei entscheiden, dir nichts zu verkaufen. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Baustelle.
Kommt darauf an.
Wenn du ein rechtsverbindliches Angebot bekommen hast und daraufhin den Auftrag erteilst, ist der Vertrag damit i.d.R. geschlossen worden.
Gibst du dagegen die erste Willenserklärung ab, hängt das Zustandekommen des Vertrags von der Annahme durch den Anderen ab.
Ergänzung: im Gegensatz zum Dienstvertrag muss beim Werkvertrag die Leistung nicht höchstpersönlich erbracht werden. Das heißt, der Auftragnehmer kann den Auftrag an einen Dritten weitergeben. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistung liegt jedoch stets beim Auftragnehmer.
ja wenn er nicht will oder - was meistens aus Zeitgründen der Fall ist - nicht kann, dann muss er das nicht machen
Es darf zwei verbindliche Willenserklärungen. Wenn du ihn Anfragst ist das erste eine und bei seiner Annahme sind es erst zwei.