Stimme verwenden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
§ 51 Zitate
  • Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. 2Zulässig ist dies insbesondere, wenn
  1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
  2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden
  3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

3Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.

verreisterNutzer  25.03.2020, 23:33

Achso, was ich vergessen hatte: dass, das Video schon 2 - 3 Jahre alt ist. Zählt es trotzdem?

0

Kommt drauf an mit was und wie alt du bist oder man dich wieder erkennt

Nur wenn es deine ist

verreisterNutzer  25.03.2020, 23:36

Achso, was ich vergessen hatte: dass, das Video schon 2 - 3 Jahre alt ist. Zählt es trotzdem?

0