Steuernachzahlung in Coronakrise?

5 Antworten

Die Steuernachzahlungen sind ja wohl für das vergangene Jahr. Das Finanzamt lässt sich vielleicht auf eine Stundung (später zahlen) ein, aber das muss man mit Steuerberater und Sachbearbeiter des Finanzamtes absprechen.

Das sind ja Steuern auf Einkommen aus dem vergangenen Jahr. Als Unternehmer ist man verpflichtet, entsprechendes Geld zur Seite zu legen. Er wirtschaftet schlecht, wenn er Steuern fürs vergangene Jahr erst im Jahr darauf erwirtschaften will.

Er soll sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und um einen Deal (Stundung/Ratenzahlung) bitten.

Er muss dem Finanzamt beweisen können welche Ausfälle er hat und daruch wird ihm dann geholfen und muss weniger oder keine Steuern bezahlen.

Dabei handelt es sich dann ja wohl um Steuern aus dem Vorjahr, als es noch keine Krise gab. Da kann er nur einen Stundungsantrag stellen.


DerHans  10.05.2020, 14:06

Er kann natürlich die Verluste in diesem Jahr gegen seine zukünftigen Gewinne aufrechnen

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Er bezahlt auch Unterhalt für Sohn.

Das ist uninteressant.