Steht alg1 nur Leuten zu die ihre Ausbildung abgeschlossen haben?
Hi,
folgende Situation, ich hab alg1 beantragt weil meine Ausbildung zu Ende ist.
Ich bekomme es auch, da ich alle Voraussetzungen erfüllt habe.
leider habe ich aber 2 Prüfungen nicht bestanden und muss in die Nachprüfung allerdings erst ein halbes Jahr später, heißt ich kann in dem Beruf in dem ich arbeiten möchte nicht arbeiten bis zu dem Zeitpunkt.
bin ich jetzt nicht alg1 berechtigt?
oder muss ich eine abgeschlossen Ausbildung haben?
und wie sieht’s jetzt aus mit Arbeitsvermittlungspflicht? Reicht es wenn ich mich darauf fokussiere einen Job in einem halben Jahr zu haben? Da ich mich komplett dem lernen widmen möchte um diese Prüfungen zu bestehen und nicht wirklich Kopf habe noch irgendwo Teilzeit dabei zu sein, ist ja auch im Sinne der Agentur für Arbeit, dass ich meine erst Ausbildung schaffe.
1 Antwort
Ob abgeschlossene Berufsausbildung oder nicht spielt keine Rolle.
Man muss die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt haben, also innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Dann hätte man einen Anspruch von min. 6 Monaten und bei min. 24 Monaten mit Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung unter 50 Jahren max. 12 Monate Anspruch.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass man der Vermittlung an min. 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen kann.
Dann würde aber das ALG - 1 entsprechend der Verfügbarkeit von der Höhe der gemindert, wenn der Anspruch aus einer vorherigen Vollzeitbeschäftigung entstanden ist.