Steht alg1 nur Leuten zu die ihre Ausbildung abgeschlossen haben?

1 Antwort

Ob abgeschlossene Berufsausbildung oder nicht spielt keine Rolle.

Man muss die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt haben, also innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Dann hätte man einen Anspruch von min. 6 Monaten und bei min. 24 Monaten mit Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung unter 50 Jahren max. 12 Monate Anspruch.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass man der Vermittlung an min. 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen kann.

Dann würde aber das ALG - 1 entsprechend der Verfügbarkeit von der Höhe der gemindert, wenn der Anspruch aus einer vorherigen Vollzeitbeschäftigung entstanden ist.