Sprichwörter zum Thema Recht und ihre Bedeutung?

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Naja,

1. heisst soviel, dass derjenige der sich an Gesetze hält, sich keine Sorgen machen muss bestraft zu werden.

2. bedeutet, dass ein Mittäter genauso schuldig ist wie der Haupttäter, oder auch der Tatgehilfe (Beihilfe zur Tat) so schuldig ist wie der Täter (auch wenn der Tatgehilfe meist etwas geringer bestraft wird)

3. bedeutet, dass man vor Gericht auch "verlieren" kann, obwohl man im Recht ist (das Gericht das aber nicht erkennt). Diesbezüglich gibt es auch noch einen anderen Spruch, der heisst: "Vor Gericht bekommt man kein Recht, sondern ein Urteil"  ... welches hat nicht immer "richtig" sein muss.


Jurius  12.03.2017, 13:51

Und was Beispiele angeht:

1. dürfte ja klar sein

2. da sagt der Spruch selbst doch schon das Beispiel aus:

Wenn sich 2 Leute verabreden irgendwo einzubrechen, ist der, der z.B. nur "Schmiere" steht genauso schuldig wie der, der tatsächlich in die Wohnung (oder was auch immer) einsteigt.

3. dafür kann es zig Beispiele geben, sachliche und juristische. Ein juristisches wäre, dass jemand einem Geld schuldet, es aber nicht zurückbezahlt. Wenn man denjenigen dann zu spät auf Rückzahlung verklagt ist möglicherweise Verjährung eingetreten. Dass heißt eigentlich ist klar, dass derjenige einem das Geld schuldet und es auch zurückzahlen muss, er kann aber aufgrund rechtlicher Gründe (Verjährung) nicht mehr dazu verurteilt werden.

Ein sachliches Beispiel ist, dass bei einem z.B. Drogen in der Jacke gefunden werden. Blöderweise ist es aber gar nicht die eigene Jacke, sondern man hat sie in der Bar oder im Club verwechselt. Verurteilt wird man idR. aber dennoch wegen Drogenbesitz, da das mit der Verwechslung iaR. nicht geglaubt wird vom Gericht, sondern das Gericht davon ausgeht, dass es sich um eine bloße Schutzbehauptung handelt.

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Recht haben, und Recht bekommen, sind zweierlei Schuhe