Sorgerecht?

4 Antworten

Er könnte sein Veto einlegen. Dann müsste die Sache vor dem Familiengericht entschieden werden.

Grundsätzlich ist das Kindeswohl maßgeblich. Da ihr mit dem Umzug wohl auch euer komplettes soziales Umfeld verlieren würdet, ist das Ansinnen eures Vaters durchaus nachvollziehbar.

Das muss im Zweifel vorm Familiengericht ausgetragen werden, aber er kann natürlich sagen, dass die Entfernung für ihn zu groß ist und den Umzug der Kinder damit unterbinden

Nein, das kann er nicht.

Die Mutter muss halt nur den Umgang dann neu regeln... je nach Entfernung.

Interesierter  02.03.2022, 12:29

Das stimmt so nicht.

Bei gemeinsamem Sorgerecht ist gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht üblich.

Verweigert er die Zustimmung, landet die Sache vor dem Familiengericht.

Einfach nur umziehen funktioniert nicht.

Im Übrigen würden die Kinder ihr kompetentes soziales Umfeld verlieren. Womöglich würde auch der Kontakt zum Vater leiden. Von daher ist die Zustimmung des Familiengerichts ganz bestimmt kein Selbstläufer.

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