Sollte man bei Vermietung auf eine Haftpflichtversicherung des Mieters bestehen?
2 Antworten
Würde ich als Vermieter durchaus empfehlen. Wichtig ist natürlich, dass der Vertrag sogenannte Mietsachschäden enthält und auch geprüft wird, dass der Vertrag aufrecht erhalten bleibt und immer auf neuestem Bedingungsstand ist.
Du kannnst es dem Mieter empfehlen, aber du kannst ihm den Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung nicht vorschreiben.
Weil es eine freilwillige, aber keine Pflichtversicherung ist.
Das ist mir klar, aber ich kann als Vertragspartner Bedingungen formulieren. Wenn der Mieter meine Bedingung nicht akzeptiert, kommt kein Mietvertrag mit ihm zustande.
Eine solche Klausel im Wohnungsmietvertrag ist unwirksam!
Vielen Dank für die Info. Offen ist, ob sich andere Gerichte diesem Berliner Urteil anschließen. Ich werde es weiterhin in meinen Mietverträgen lassen. Wer das nicht akzeptiert muss sich eine andere Wohnung suchen.
Sehe ich nicht so. Es geht hier auch darum, zu erkennen, dass Berliner Urteile nicht unbedingt auf andere Bundesländer übertragbar sind.
Da bin ich aber froh, dass ich in Niederachsen wohne und hier meine Häuser und Mietwohnungen habe.
Warum kann ich es nicht zur Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages machen?