Sind unbekannte Lieder aus dem Ausland GEMA-frei?
Mein Cousin hat sich in seinem Shop ein Video auf Mini-Lautsprecher angeschaut, wo meine Cousine ein philippinisches Lied auf einer Feier in Philippinen gesungen (Karaoke) hat. Daraufhin hat sich die GEMA beschwert und mein Cousin wurde verklagt. Er soll nun beweisen, dass das Lied GEMA-frei ist. Das Lied ist ein "Dorf"-Lied und daher nicht sehr bekannt. In der GEMA-Repertoiresuchmaschine finden wir es nicht. Sind unbekannte Lieder aus dem Ausland denn GEMA-frei? Heißt es, dass GEMA sich wirklich bei jedem einzelnen dennoch unbekannten Lied beschweren kann?
1 Antwort
Die GEMA kann sich ja nur beschweren, wenn jemand diese Aufführung dort gemeldet hat. Wie sollen sie sonst davon erfahren?
Generell unterliegt jede öffentliche Aufführung erst mal der GEMA. Der Veranstalter muß die aufgeführten Titel melden. In Deinem Fall würde ich den Titel mit Namen und der Angabe "DP" (domain public) melden. Auf Nachfrage sagst Du, dass es ein Volkslied ist, traditionell.