Sind unbekannte Lieder aus dem Ausland GEMA-frei?

1 Antwort

Die GEMA kann sich ja nur beschweren, wenn jemand diese Aufführung dort gemeldet hat. Wie sollen sie sonst davon erfahren?

Generell unterliegt jede öffentliche Aufführung erst mal der GEMA. Der Veranstalter muß die aufgeführten Titel melden. In Deinem Fall würde ich den Titel mit Namen und der Angabe "DP" (domain public) melden. Auf Nachfrage sagst Du, dass es ein Volkslied ist, traditionell.