Sind Meerschweinchen haram?

2 Antworten

Wurde jedenfalls nicht im Koran erwähnt.

Nein. Man soll Tiere aber gut behandeln:

Vögel und Fische als Haustiere
Wenn man sich ausreichend um diese Tiere kümmert und Hygiene bei ihrer Haltung walten lässt, dann spricht nichts dagegen, Vögel im Käfig oder Fische im Aquarium zu halten.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 82

Im Koran werden Haustiere weder verboten noch verdammt. Viele Hadith-Episoden (Überlieferung von Sprüchen und Taten des Propheten) betonen, dass man Tiere gut behandeln und sie weder überanstrengen noch schlagen soll. In einer Episode wird von von einer Frau berichtet, die ihre Katze verhungern ließ und dafür in die Hölle kam, während in einer anderen ein Mann dafür, dass er das Leben eines durstigen Hundes rettete, in den Himmel kam.
In der islamischen Welt dürfen Hunde normalerweise nicht ins Haus, weil sie als unrein gelten. Viele Muslime glauben, dass jeder, der mit Hundespeichel in Berührung kommt, vor dem Gebet die rituellen Waschungen wiederholen muss. Eine häufig zitierte Hadith-Episode hält fest, dass Mohammed Hunden aus hygienischen Gründen den Zutritt zum Innern des Hauses verweigerte, doch in einem anderen Hadith-Bericht heißt es, der Prophet habe einen Hund gehabt, der neben ihm spielte, wenn er außerhalb seines Hauses betete. Katzen, die für ihre Reinlichkeit bekannt sind, durften im Haushalt Mohammeds leben. Er und einige seiner Gefährten waren wegen ihrer Freundlichkeit gegenüber Katzen bekannt.
Manche Muslime argumentieren heute, aufgrund der Fortschritte der Tiermedizin gehörten Krankheitsbefürchtungen und hygienische Probleme im Zusammenhang mit Hunden der Vergangenheit an. Kontakte mit Hunden seien also kein Problem mehr. In zunehmendem Maße halten Muslime, besonders jene, die in den USA und in Europa geboren wurden, Hunde als Haustiere. Andere Muslime glauben jedoch, dass das im Hadith festgehaltene Verbot von Hunden im Hause zeitlos gültig sei. Es gelte immer und überall.

Quelle: Von Kopftuch bis Scharia von Prof. John L. Esposito, S. 136-137