Sind Cold Calls in Deutschland erlaubt?
Angenommen Unternehmer Person X ruft Arztpraxis Y an und möchte Werbung für ein Produkt Z machen. Ist das grundsätzlich erlaubt?
3 Antworten
Zwischen zwei Unternehmen ist es erlaubt, Unternehmen an Privat ist verboten.
Kaltakquise (= Cold Calls) ist in Deutschland zwischen zwei Unternehmern erlaubt, wenn der Anrufer annehmen darf, dass sein Gegenüber mit dem Anruf einverstanden wäre. Das liegt etwa vor, wenn der Anrufer ein für den anderen Unternehmer nützliches Produkt bewerben will.
Bei einer Arztpraxis wäre ein Anruf, in dem eine Praxis-Software beworben wird, also mutmaßlich erlaubt; ein Anruf, in dem ein Fahrrad beworben wird, eher nicht.
In der Regel klares nein, und nach UWG abmahnbar, genauso wie über die Bundesnetzagentur. Einzige Ausnahme: es muss ein konkretes und unmittelbares Interesse bekannt sein (z.B. aufgrund eines persönlichen Gesprächs) dass z.B. eine Arztsoftware nicht zufriedenstellend läuft, oder die Webseite nicht mehr aktuell ist... oder dass Personal gesucht wird (für ne Personalvermittlungsfirma).
Anmerkung noch: das Zusenden von Postwerbung ist immer erlaubt.
Ich würde vermuten dass das Thema Abmahung wg. Coldcalls extrem zunehmen wird in Zukunft da KI Bots das massenhaft machen werden und deshalb viele genervt sein werden.
Es ist viel enger. Es muss ein konkretes Interesse bekannt sein... z.B. aufgrund eines gesprächs bei einem Messeauftritt oder sonstiges. Das konkrete Interesse muss zeitlich begrenzt sein, also z.B. wenn ein baldiger wechsel der Praxis Software bekannt ist weil es Probleme gibt. Abstraktes Interesse reicht nicht aus.