Silvester reste- nur wohin damit.

9 Antworten

Hallo, du kannst sie natürlich noch zünden, allerdings solltest du die Ruhezeiten bedenken, soll heißen von 22 Uhr bis 6 Uhr ist es eine Ruhestörung (und somit kann man dich anzeigen). An deiner Stelle würde ich deinen Nachbarn Bescheid sagen, damit sie keinen Schreck bekommen und nicht unnötig Streit produziert wird. Zurückgeben kann man sie glaub ich schon, ich bin mir aber nicht sicher.

Du kannst die gerne zurück bringen, jedoch nehmen die es nicht an. Feuerwerk darf man am 31.12- 18:00 Uhr bis zum 01.01.- 23:59 Uhr zünden.!! Laut Gesetz und ich hatte auch noch bei der Polizei nachgefragt und die haben es mir nochmal Bestätigt.


Klasse I, II, T1 dürfen in einer Wohnung bis zu einem Bruttogewicht 10kg (geblister bis zu 40 kg) gelagert werden, WENN der Raum nicht dem "dauernden Aufenthalt" von Personen dient. Damit sind Keller, Dachräume, aber auch Bäder und Toiletten gemeint. Allerdings muss der Raum über eine Druckentlastungsfläche, wie z.B. ein Fenster verfügen !

Kasse I darf auch in "echten" Wohnräumen gelagert werden, aber nur bis 1kg brutto.

(Nach : Nr. 4.2 Anhang zu § 2 der 2. SprengV i.V.m. Anlage 6 Zeilen 11 + 12 des Anhangs zur 2.SprengV)

aufheben für nächstes jahr

Ich lasse sie gern abholen...


Sie können sie bis zum nächsten year.As lange Sie Ihr Feuerwerk trocken und weg von Flamme speichern, sollten Sie kein Problem haben, speichert sie und mit ihnen neben year.My Empfehlung ist es, sie in einem trockenen Schuppen zu halten, nicht zu Hause oder im neben Ihrem Haus. Ich weiß, Feuerwerk, das immer noch nach vielen Jahren der sitzt auf dem Regal gut sind.