Sex mit Minderjährigen Strafbar?
Ich erzähl mal kurz was zur Frage. Ein bekannter von mir, 35 Jahre alt, soll Angezeigt werden wegen verführung minderjähriger, und das ganze noch ungewollt. Es ist ne Racheaktion von seiner Ex-Freundin. Er soll eine 14Jährige angepackt haben und sich einen blasen lassen haben. Seine Exfreundin soll dabei gewesen sein, sie ist 19. Ja jetzt denkt man sich wieder 19 & 35 blabla.. (Er ist wegen nem autounfall im Koma gewesen und geistig auch einige Jahre zurückgeblieben, aber darum geht es auch nicht.) Ich habe ihm gesagt er soll das anzeigen, weil es geht nicht das die beiden ihm sowas vorwerfen. Die 14Jährige war über nacht einmal da, wegen seiner exfreundin weil die sie trösten wollte. Er hat zugestimmt das beide bei ihm schlafen können. Wegen der 19jährigen kann ihm ja nichts passieren. Aber was ist nun wenn er die beiden anzeigt und die beiden sagen er hat die 14Jährige verführt? Es sind 2 gegen 1. Wird er dann ne strafe kriegen? Es werden oft unschuldig welche verurteilt. & naja ein tag nach dem das passiert sein soll war ich mit den 3en noch unterwegs & alles war gut. & die beiden waren ja auch wochenlang danach zusammen, bis er sie für ne andere verlassen hat. & jetzt kommt sowas. Also wenn die beiden echt duchkommen mit dem er hat sie angepackt, wird ihm dann was passieren? Also ich bin mir 1000% sicher da war nichts, weil sie sagt wenn ich meine anzeige gegen sie nicht zurückziehe werden sie diese anzeige machen.. & verbreiten das von ihm echt überall. Wenn die durchkommen, wie sieht dann ne strafe aus? Ich hoffe mir kann wer weiterhelfen, ich hab keine ahnung von den Gesetzten und alles.. & bevor ich ihn überrede das anzuzeigen will ich mir lieber sicher sein das die beiden mit ihren lügen nicht doch gewinnen und er nachher im knast muss oder so :(
9 Antworten
"verführung minderjähriger" diesen Straftatbestand gibt es nicht (mehr)
Wenn er das beweisen kann nicht; btw ist das generel ohnehin nicht strafbar: wenn kein ENtgeld gezahlt wurde, die sexuelle Selbstbestimmung nicht ausgenutzt wurde oder keine Zwangsklage ausgenutzt wurde ist das keine Straftat. Ansonsten wäre es sexueller Mißbrauch von Jugendlichen.
Das Problem ist halt so eine Lügengeschichte aufzudecken (wenn es so war), das ist meist nicht besonders schwer (für Polizei, Anwaälte etc.) aber kann je nachdem auch so weit gehen, dass da subjektive Eindrücke den Ausschlag geben, da es einem nich gelingt das vollständig zu klären Auf jedenfall sollte er sich einen Anwalt suchen.
Alte Frage, von GF wieder angezeigt, und keine wirklich zufriedenstellende Antwort.
Da es ein Dauerthema ist, reiche ich sie mal nach:
- "Verführung Minderjähriger" gibt es in Deutschland nicht (und hat es nie gegeben). Anders als in Teilen der USA (inkl. Kalifornien und damit in Hollywood-Filmen), dürfen in D (wie auch im restlichen Europa) Erwachsene mit Minderjährigen Sex haben.
- Dabei gilt in D eine strikte Altersgrenze von 14. 35 & 14 ist also grundsätzlich legal, und es gibt davon nur wenige Ausnahmen (§ 182 StGB - für alle: keine Ausnutzung einer Zwangslage; für Ü18: kein Sex gegen Entgelt; für Ü21: kein Ausnutzen einer fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung).
- Strafbar hätte er sich in diesem Fall also nur gemacht, wenn a) bei der 14-Jährigen die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbstimmung gefehlt hätte (extrem unwahrscheinlich) UND b) er dies ausgenutzt hätte (möglich, aber ebenfalls unwahrscheinlich - mangels Punkt a) aber ohnehin ohne Bedeutung).
- Anzeigen kann die Freundin das nicht. Das könnte nur die 14-Jährige bzw. ihre Eltern. Sollte sie es tun, wird nichts weiter passieren.
Fazit: Er hat niemanden vergewaltigt, und sie wollte den Sex und ist alt genug, darüber zu entscheiden.
In einer Beziehung wäre es ohnehin kein Problem, und in diesem Fall mit fast 100%-iger Sicherheit auch nicht.
Jeder Vorwurf läuft da ins Leere ...
Ja es ist immer noch Strafbar und wenn er Pech hat muss ins Gefängniss
Tja das ist natürlich blöde jetzt aber ehrlich gesagt ist er selbst schuld. 1. Sex mit einer 14 Jährigen ist nicht strafbar wenn:
Die nötige Reife da ist und das auch erkennbar ist
Kein Geld gezahlt wird
keine Zwangslage ausgenutzt wird (Lehrer-Schüler Verhältnis)
Wenn sie das nun aber so hinstellt wie eine Vergewaltigung... tja dann muss sie erstmal beweisen das überhaupt etwas war, wenn sie das nicht kann ist er möglichweise aus dem Schneider.
So so ein "FREUND" .... ja ja...
Muss ich ehrlich sagen wer so eine Dummheit macht, ist selberschuld!
Du Nuss, die Fragestellerin ist weiblich!