Seuerfreie Nachtzuschläge?

2 Antworten

Brutto-Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder.

Ausnahmen (Freibeträge) dürften beim Thema Nachtzuschläge nicht vorhanden sein, z.B. Schwerbehinderte, Alleinerziehende mit mehreren Kindern oder Opfer der Naziverfolgung.

Bei Wohngeld werden alle Einkünfte berücksichtigt, sowaohl steuerpflichtige als auch steuerfreie. Die sind ja nunmal vorhanden.