Selbstständig werden während einer Umschulung?
Morgen habe ich einen Test beim Berufspsychologen bezüglich einer Umschulung. Nehmen wir an ich bekomme diese und werde im halben Jahr selbstständig und kann dann für meinen Unterhalt selbst zahlen. Würde das Arbeitsamt dann die Kosten (oder einen Teil) zurückfordern? Ich würde die Umschulung nicht abbrechen sondern ganz durchziehen darum die Frage denn im web findet man nur die (logische) Antwort dass man beim Abbruch zurückzahlen muss aber nicht wenn man diese durchzieht.
2 Antworten
Du kannst nicht selbständig sein und gleichzeitig die Umschulung machen den eine Umschulung ist erstmal auch nicht anders wie eine Arbeit also bist du auch da zb 9 stunden 8 stunden arbeit und 1 stunden pause
Auch Überstunden können da möglich sein wen du eine Einzel Umschulung in ein er Firma machst!
Als selbständiger fehlt dir die zeit und die kraft das nach zb 11 stunden noch zu machen!
Auch in einer Umschulung gelten die selben regeln wie in einer Ausbildung und damit müsstest du die Erlaubnis von dem träger oder der Firma haben was nicht geht da das im selben Beruf ist!
Kannst du den Bereich der Umschulung für die Selbstständigkeit dann nutzen?
Wenn du die Umschulung fertig machst, und dann auch weiter nutzen kannst gibt es sicher kein Problem. Du kannst dich Sicherheitshalber bei der Arbeiterkammer informieren. Die Beraten auch anonym bezüglich Arbeitsamt Angelegenheiten.
Ja in beiden Fällen wäre das Anwendungsentwicklung