Schwanger Kündigungsfrist?

2 Antworten

Mit der Eigenkündigung hast du deinem bisherigen Arbeitgeber einen Gefallen getan, der dich sonst nie hätte kündigen können.

Mit dem neuen Arbeitsvertrag hast du dem neuen Arbeitgeber aber auch einen Bärendienst erwiesen. Kündigen geht dann trotz Probezeit nicht, aber du hast in den ersten 4 Wochen auch keinen Anspruch auf Lohn ohne Arbeit. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht nämlich erst nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit.
Sonst musst du Krankengeld beantragen und bekommst dann 70% des arbeitsvertraglichen Bruttos, höchstens 90% des zu erwartenden Nettos für maximal 78 Wochen bzw. bis zum Einsetzen der Lohnfortzahlungspflicht beim Arbeitgeber gezahlt.
Aber ob das auch für Schwangerschaft gezahlt wird kann ich nicht sagen. Frag bei der Krankenkasse an.


LePetitGateau  20.05.2024, 20:11

"ber du hast in den ersten 4 Wochen auch keinen Anspruch auf Lohn ohne Arbeit."

Das ist halt auch so am Thema vorbei wenn man nicht weiß wann der Entbindungstermin ist und wann der neue Job anfängt. Wer sagt dass sie gar nicht arbeitet die ersten 4 Wochen.

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Der gesetzliche Kündigungsschutz für Schwangere gilt vom Tag der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag – und damit auch schon vor dem vertraglich vereinbarten ersten Arbeitstag.