Schulpflicht/Schule?
Ums hier kurz und knapp zu halten.
ich wurde von der Schule rausgeworfen/entlassen (passt besser).
Hab mich danach versucht bei anderen schulen anzumelden, wobei alle mich abgelehnt haben da ich angeblich zu alt bin (16), hab’s dann anschließend bei ner FSJ Stelle /Stellen versucht von denen jedoch keine Antwort kam.
jetzt soll ich eine Bestätigung ans Jugendamt schicken (bis 03.03)das ich zu Schule gehe. Wenn mich jeder ablehnt, wie soll ich denn da eine Bestätigung schicken?
3 Antworten
Also - du kannst dem Jugendamt auf alle Fälle mal die Bescheide von den anderen Schulen schicken, die dich abgelehnt haben. Das ist ja der Beweis, dass du es versuchst.
Dann gibt es auch die Möglichkeit, dass du (wenn du möchtest) das Jugendamt nutzt, um dir Hilfe zu holen. a) in der Sachfrage: wie lange genau geht die Schulpflicht, bis zu welchem Monat vom 16. Lebensjahr genau? Bzw. bis zu welcher Anzahl von Schuljahren?
Und b) zur Beratung: du fragst dort einfach nach, wer dich beraten / unterstützen kann in deiner jetzigen Situation. Also: dich beraten, was für Möglichkeiten gerade für dich in Frage kommen, und welche Wege da hin führen. FALLS sich niemand findet, der dir da hilfreich ist: es gibt auch sonst eine Menge Beratungsstellen, gerade auch für Jugendliche. Z.B. von der Caritas. Schau mal, was du da bei dir in der Gegend findest. Die Beratungen sind kostenlos. Und du kannst deinen Eltern davon erzählen - musst du aber nicht, da gibt es keine Verpflichtung. Diese Stellen sind da, um uns zu unterstützen!
Viel Glück!!!
Evt könntest du auch zu den Schulleitern gehen, wo du schon warst, und sie bitten, es dir schriftlich zu geben - du bräuchtest es fürs Jugendamt. Kannst du ihnen ja ruhig offen sagen.
ruf beim jugendamt an und frag nach. das ist die einfachste und sicherste methode in deinem fall.
Schulpflicht gibt es für dich bis du 18 Jahre alt bist. Da das Jugendamt dir eine Frist gesetzt hast , bist du in der Pflicht dieses nach zu weisen. Das Jugendamt kann sich einschalten beim Schulamt und dem ein Hinweis geben das du keine Schule findest trotz Schulpflicht. Dem Moment muß das Schulamt helfen dir eine Schule zuzuweisen. Aber nur dann wenn du gewillt bist die Schule weiter zu besuchen bis zur 10. Klasse . Oder die andere Möglichkeit ist du machst eine Berufsausbildung im ÜAZ mit Schule. Wo du die Klasse nachholen kannst .
Erstmal danke das du dir die Zeit genommen hast auf meine Frage zu antworten.
Das mit den Bescheiden würde ich gerne machen aber, da ich bei jeder Schule wo ich’s versucht habe, persönlich vor Ort war und mich direkt mit dem Schulleiter unterhalten habe hab ich sowas nicht vorhanden. Ich werde auf jeden Fall Option b Versuchen.