Schenkung im Seniorenheim behalten trotz Sozialamt?

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Schenkungswiderruf durch das Sozialamt

Muss eine Person ins Pflegeheim und ist sie selbst nicht dazu in der Lage, die Heimkosten in eigener Person zu decken, so kann der Sozialhilfeträger beim Beschenken unter Umständen die vom Schenker geleisteten Zahlungen wegen Verarmung zurückfordern (§§ 528 BGB, 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII). Oftmals lässt sich dieser Regressanspruch des Sozialamtes erfolglos abwehren. Wir empfehlen, vor einer Zahlung als Beschenkter zunächst anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um prüfen zu lassen, ob sich der Anspruch insgesamt oder zumindest teilweise abwehren lässt.

Quelle:https://www.kanzlei-baranowski.de/unterhalt/Elternunterhalt/schenkungswiderruf_sozialamt/index.html


nanfxD  06.01.2022, 09:16

Das trifft doch hier gar nicht zu

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