Fahren ohne Fahrerlaubnis – Konsequenzen für den Beifahrer
Um ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen zu dürfen, muss der Fahrer einen Führerschein bzw. eine Fahrerlaubnis besitzen. Setzt sich der Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis hinter das Steuer, macht er sich gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) strafbar und muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Welche Sanktionen hat nun der Beifahrer zu erwarten? Wird er überhaupt auch bestraft, wenn er mitfährt, obwohl der Fahrzeugführer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt? Hier kommt es darauf an, ob der Beifahrer tatsächlich lediglich mitfährt oder ob er dem Fahrer sein Auto überlässt, um mitzufahren.
Das bloße Mitfahren in einem anderen Fahrzeug, dessen Fahrer alkoholisiert ist oder keinen Führerschein besitzt, hat für den Beifahrer in der Regel keine Konsequenzen. Dies gilt aber nur, wenn der Beifahrer die Tat nicht aktiv unterstützt (Beihilfe) oder den Fahrer dazu auffordert (Anstiftung).
Anders sieht es dagegen aus, wenn der Beifahrer sein eigenes Fahrzeug zur Verfügung stellt. In diesem Fall muss sich der Beifahrer als Kfz-Halter nämlich vergewissern, ob der Fahrer im Besitz des Führerscheines bzw. einer gültigen Fahrerlaubnis ist, bevor er diesem sein Auto überlässt. Andernfalls droht auch dem Fahrzeughalter eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat […] oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat […]. (§ 21 Abs. 1 StVG)
Quelle: https://anwalt-kg.de/verkehrsrecht/beifahrer/