Saug-Wischroboter nach 11 Monaten defekt?

3 Antworten

Du hast zwei Jahre Gewährleistung und ein Jahr Beweislastumkehr.

Wenn du nachweisen kannst, dass ein Sachmangel vorliegt, muss der Verkäufer Nacherfüllen (nach deiner Wahl Neulieferung oder Nachbesserung) sofern er nicht beweisen kann, dass der Mangel nicht schon bei Kauf vorlag.

Setze ihm im Zweifelsfalle hierfür schriftlich eine angemessene Frist (beispielsweise per Einschreiben mit Rückschein oder per Gerichtsvollzieher). Hierdurch wird auch die Fristverjährung (hier relevant für die Beweislastumkehr) pausiert.

Beleg reicht, der Verkäufer muss tätig werden, er hat die Nachbesserungspflicht. Garantie gibt wenn der Hersteller