Rückgabe nicht möglich?

1 Antwort

Du müsstest schauen, welche Gewährleistungsrechte und welche Garantierechte noch bestehen und bei wem diese bestehen.

Ist der Händler insolvent, dann kannst du dich vielleicht an einen Rechtsnachfolger wenden.

Besteht beim Hersteller eine Garantie, so kannst du im Rahmen der Garantiebedingungen frei wählen, ob du diese in Anspruch nehmen möchtest.

Sollten noch Gewährleistungsansprüche bestehen und sollten diese durchsetzbar sien, so würde ich eher diese in Anspruch nehmen als Garantieansprüche, auch, da bei Inanspruchnahme Firsten neu beginnen.