Roller zu zweit Fahren?

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Es gibt keine fahrerlaubnisrechtliche Beschränkung der Sitzplatzanzahl mehr, weder beim geschwindigkeitsreduzierten Kleinkraftrad, noch beim Fahrrad mit Hilfsmotor. Es dürfen soviele Sitzplätze vorhanden sein, wie es der Hersteller vorgesehen hat.

Wenn dein Fahrzeug noch nach alter Rechtslage gedrosselt ist, wurde damals einer der Sitzplätze unbrauchbar gemacht. Änderst du das eigenmächtig, entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem in der Betriebserlaubnis beschriebenen Zustand.

Wenn der TÜV per Einzelabnahme sein OK gibt, kannst du die Sitzplatzabdeckung entfernen und das Fahrzeug auch mit 25 km/h wieder als Zweisitzer betreiben.

50km/h (Kleinkraftrad) sollte die Anzahl der Plätze in den Papieren stehen. 25km/h ist Motorfahrrad. Dürfte dann nur für eine Person sein.