Hallo, liebe Leute!
Ich habe ein kleines - vielleicht aber auch ein großes ? - Problem bei meinem Golf 4.
Und zwar habe ich heute jemandem beim Umzug geholfen, und dabei wurde mein Golf 4 kurzum zum Transporter "zweckentfremdet". Dabei geschah meinem Freund, dem ich beim Umzug geholfen habe, leider ein Missgeschick:
Er hat eine Arbeitsplatte einer Küche in den Golf von hinten eingeladen und diese dabei ein Stück zu weit nach vorne geschoben. Dadurch ist eine Ecke der Arbeitsplatte auf die Windschutzscheibe an der Beifahrerseite gestoßen und nun ist nun ein Riss dort entstanden, wie eine Art Spinnennetz. Da mein Freund eine Haftpflichtversicherung hat, hoffen wir nun, dass diese den Schaden übernimmt. Dies kann aber natürlich eine gewisse Zeit dauern.
Ich habe nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung (keine Teil- oder Vollkasko), so dass diese den Schaden nicht regulieren würde.
Was mich aber wundert, ist: Die Scheibe ist, trotz der Tatsache, dass der Stoß der Arbeitsplatte von innen erfolgte, "nur" außen gerissen, nicht aber innen. Das merke ich daran, wenn ich mit dem Fingernagel über die Scheibe fahre. Von außen sind die einzelnen Risse zu erfühlen, wenn auch nur sehr leicht, von innen ist jedoch alles spiegelglatt, da sind absolut keine Risse zu erfühlen.
Ich habe nicht das Geld, um für den Austausch bzw. Reparatur der Scheibe in Vorkasse bei der Werkstatt, Carglass, etc. zu treten, und Ratenzahlungen werden i.d.R. nicht angeboten, bzw. nur mit einer gewissen Anzahlung, aber auch dazu fehlt mir das Geld. Also bin ich darauf angewiesen, erst auf das Geld der Versicherung zu warten (wenn diese den Schaden überhaupt übernehmen sollte), und könnte dann erst eine Werkstatt mit dem Austausch der Scheibe beauftragen.
Ich bin auf das Fahrzeug absolut angewiesen, alleine schon berufsbedingt und kann auch nicht mal eben so ein Ersatzfahrzeug auftreiben.
Meine Fragen an Euch hierzu sind nun folgende:
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Wie schnell kann sich dieser spinnennetzartige Riss auf der Beifahrerseite ausbreiten, bzw. wann könnte er sich so weit ausgebreitet haben, dass er bis zur Fahrerseite "wandert" und mein
Sichtfeld behindern würde?
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Gibt es bei den Haftpflichtversicherungen so eine Art "Eilverfahren", die im vorliegenden Fall ja durch den schnellstmöglich notwendigen Austausch der Scheibe begründet werden könnte?!
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Wie ist es zu erklären, dass die Scheibe "nur" außen gerissen ist? Und was wäre denn schlimmer? Ein Riss von innen oder außen?! Also in Bezug auf Sicherheit, schnelles Ausbreiten des Risses, etc.?
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Denkt ihr, dass die Haftpflichtversicherung meines Freundes überhaupt für den Schaden
aufkommen würde?! Wie seht Ihr die Tendenz so pauschal?
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Hilfe und Antworten!
Gruß ViererGolfer84