Reps?

1 Antwort

kannst die kaufen ohne Probleme. Selbst wenn der Zoll die findet und dir einen Brief schreibt und dich anklagen will, einfach akzeptieren bzw Ignorieren, weil die nicht beweisen können das du sie gekauft hast.


Raoul Zanzara, UserMod Light  16.10.2022, 17:43

Das ist falsch. In Zollangelegenheiten gilt die umgekehrte Beweislast. Der Zoll hält sich immer an den Empfänger / Importeur der Sendung. Der kann sich dann erklären.

Strafanzeige wird nur gestellt, wenn Anhaltspunkte für gewerbliches Handeln vorliegen.

Was Du durcheinander bringst sind Ansprüche die ggf. Rechteinhaber an Besteller von gefälschter Ware stellen. Der Zoll handelt nur aufgrund eines Grenzbeschlagnahmeantrages den Rechteinhaber wie Nike, Adidas etc. bei der Bundesfinanzdirektion Abt., Gewerblicher Rechtsschutz gestellt haben

iiarurel818  16.10.2022, 22:39
@Raoul Zanzara, UserMod Light

Und wenn man das „erklären“ auslässt, werden die Sachen vernichtet man hat aber keine Folgen. Niemand kann dich zwingen auf den Brief zu Antworten oder beweisen das du sie gekauft hast.