Reisepass :seite rausgerissen ... Problem?

5 Antworten

§ 273 StGB Verändern von amtlichen Ausweisen

(1)Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr

1.eine Eintragung in einem amtlichen Ausweis entfernt, unkenntlich macht, überdeckt oder unterdrückt oder eine einzelne Seite aus einem amtlichen Ausweis entfernt oder

2.einen derart veränderten amtlichen Ausweis gebraucht,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 267 oder § 274 mit Strafe bedroht ist.

(2)Der Versuch ist strafbar.

Auch wenn er damit niemanden täuschen will, ist bei den Beamten, die das entdecken, zumindest ein Anfangsverdacht gegeben und es gibt erst einmal Probleme und eine Anzeige für den Inhaber.

Könnt schon sein.Ist schließlich ein amtliches Dokument.Wie wäre es mit einem Neuen?

quasaro 
Fragesteller
 26.08.2008, 18:23

wegen kosten und zeitaufwand will er erstmal den alten weiterbenutzen

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regideur  26.08.2008, 18:31
@quasaro

Er wird sich wohl bald danach sehnen besser in einen neuen investiert zu haben....

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Na dann, dein Bekannter wird unendlich viel Freude haben. Ein reiner Abenteuerurlaub wird das, er sieht dort Dinge, die sonst nicht jeder zu sehen bekommt (z.B. dortige Haftanstalten)... Also ich würde an seiner Stelle einen neuen Paß besorgen, da dies eine Urkunde ist, die er unbrauchbar gemacht hat.

Mich hat man mal "verhaftet" und ich sollte begründen, warum ein Konsulat ein Visum gestempelt, ungültig gemacht und auf der nächsten Seite neu gestempelt hat (alles mit dem gleichen Datum). Der Kerl wollte wohl befördert werden. Erst sein Kollege hat die Sache dann einigermaßen ins Lot gebracht.

quasaro 
Fragesteller
 26.08.2008, 18:34

aus euren antworten ersehe ich ,das das dokument jetzt ungultig ist ?! aber wahrscheinlich nicht bei der ruckkehr nach deutschland ... hier ist wohl eine einreise problemlos moglich ? (mit diesem pass)

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er bekommt Riesenprobleme, weil dieses amtliche Dokument damit ungültig ist

er sollte auf schnellstem Wege einen neuen beantragen