wann? wenn ihr alt genug seid. bis dahin: dr. sommer sollte euch helfen

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  • stell ein bild online von dir und dir wird es gesagt
  • stärke einfach mal dein selbstbewußtsein, nicht jedes dir zugetragene lächeln ist abwertend gemeint
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wie es mit schweizer recht aussieht, kann ich nicht sagen. in deutschland gilt bei geschwindigkeitsüberschreitungen die faherhaftung, d.h. dir muß nachgewiesen werden, das du gefahren bist. anders beim parken, dort gilt halterhaftung.

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über die möglichkeiten, den fahrer zu identifizieren lasse ich mich hier aber nicht aus...

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110 - da werden sie geholfen, oder selbst eingreifen - situationsabhängig

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erfahrungen habe ich nicht damit, aber: wird ein haus versteigert, ist es auf dem freien markt. ist es auf dem freien markt, hat jeder das recht, es zu erwerben. wieso also solltest du es nicht ersteigern dürfen?

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die anbieter des servers schränken das nicht ein - es sei denn, du nutzt sogenannte subdomains. aber das hast du ja offensichtlich nicht vor. wie du deinen "platz" nutzt, bleibt dir überlassen.

guten webspace bekommste hier:

http://www.zanox-affiliate.de/ppc/?9639221C58353619T

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finde erst einmal heraus, was dein interessengebiet ist, und was du später mal werden möchtest. ohne dieses grundwissen wirst du nirgends eine ideale studienmöglichkeit finden

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Nö, kann er nicht, es sei denn er wäre der Anwärter auf den Job des Vaters. Wobei, selbst dann könnte er es dir nicht vorschreiben, sondern nur damit leben...

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Die Fahrzeugscheine sagen nichts über den Eigentümer aus, das macht max. der Fahrzeugbrief bzw. ein entsprechender Vertrag.

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Ob die Fahrzeuge heut noch existieren, ist fraglich. Immerhin hast du 7 Jahre dich nicht darum gekümmert oder bemüht. Hier kannst du nur noch einmal nachfragen. Allerdings könnten dir Standgebühren ect. auferlegt werden. Also ich würde es auf jeden Fall in Rechnung stellen, das ist mal sicher...

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