wann? wenn ihr alt genug seid. bis dahin: dr. sommer sollte euch helfen
- stell ein bild online von dir und dir wird es gesagt
- stärke einfach mal dein selbstbewußtsein, nicht jedes dir zugetragene lächeln ist abwertend gemeint
den gibt es, sogar kostenlos. einer ist z.b. im email-programm thunderbird inkluiert. den selben gibt es aber noch als freeware zum download
wenn du konkretisieren könntest, welches deutsches gesetz du suchst, könnte man auch eine konkrete antwort geben, auf welcher seite du selbiges findest
ja, der BPA gehört dann dazu. Lies mal hier:
http://www.bruchsal-xl.de/module/pb/public/produkt_detail.cfm?Produkt_ID=45
Das ist weder erlaubt, noch wird es gemacht. Ende der Durchsage - wer anderes behauptet, scheint sich der Tragweite dieser Anschuldigungen nicht bewußt zu sein.
du kannst die dt. staatsbürgerschaft beantragen, erfüllst du die anforderungen, kannst du deutscher staatsbürger werden. das ausländeramt in deiner stadt sollte dich hinreichend informieren können
es gibt in gartenmärkten hilfsmittel zu erwerben.
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alternativ kannst du dir aber auch eine selbst basteln, mittels einer dachlatte und entsprechenden rundhölzern...
wie es mit schweizer recht aussieht, kann ich nicht sagen. in deutschland gilt bei geschwindigkeitsüberschreitungen die faherhaftung, d.h. dir muß nachgewiesen werden, das du gefahren bist. anders beim parken, dort gilt halterhaftung.
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über die möglichkeiten, den fahrer zu identifizieren lasse ich mich hier aber nicht aus...
so wie es ausschaut, hat dein wohnwagen doch schon einige mängel - vermute mal altersbedingt oder mangelnde pflege.
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reinige alles, schmiere dort wo notwendig und denke auch daran, dichtungen und gummis mit silikon einzuschmieren. ersetze was notwendig ist und dann sollte es wieder funktionieren
genausoviel, wie einem über 18, denn die arbeit ist die gleiche.
110 - da werden sie geholfen, oder selbst eingreifen - situationsabhängig
erfahrungen habe ich nicht damit, aber: wird ein haus versteigert, ist es auf dem freien markt. ist es auf dem freien markt, hat jeder das recht, es zu erwerben. wieso also solltest du es nicht ersteigern dürfen?
die anbieter des servers schränken das nicht ein - es sei denn, du nutzt sogenannte subdomains. aber das hast du ja offensichtlich nicht vor. wie du deinen "platz" nutzt, bleibt dir überlassen.
guten webspace bekommste hier:
http://www.zanox-affiliate.de/ppc/?9639221C58353619T
finde erst einmal heraus, was dein interessengebiet ist, und was du später mal werden möchtest. ohne dieses grundwissen wirst du nirgends eine ideale studienmöglichkeit finden
ich denke mal mit 15 - 20 schülern sollte es ausreichend sein, damit die lehrerschaft sich auch ausreichend um die einzelnen schüler kümmern kann und damit keine langeweile aufkommt
sei natürlich, geh wie du dich wohl fühlst. die ernüchterung käme ansonsten in naher zukunft. entweder du wirst akzeptiert wie du bist oder nicht...
meinst du sowas?
http://pgfakt.de/
Nö, kann er nicht, es sei denn er wäre der Anwärter auf den Job des Vaters. Wobei, selbst dann könnte er es dir nicht vorschreiben, sondern nur damit leben...
Die Fahrzeugscheine sagen nichts über den Eigentümer aus, das macht max. der Fahrzeugbrief bzw. ein entsprechender Vertrag.
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Ob die Fahrzeuge heut noch existieren, ist fraglich. Immerhin hast du 7 Jahre dich nicht darum gekümmert oder bemüht. Hier kannst du nur noch einmal nachfragen. Allerdings könnten dir Standgebühren ect. auferlegt werden. Also ich würde es auf jeden Fall in Rechnung stellen, das ist mal sicher...