Reichen eine IP und eine alte Email mit verknüpfter Handynummer aus als Beweise bei der Polizei?

1 Antwort

Email und IP hängen nicht zusammen. Und die Email ist auch nicht an den PC gekoppelt. Das Email-Konto liegt beim Anbieter, und da reicht es wen die Email und das Passwort dazu bekannt sind.

Wurde damit Unfug betrieben, dann könnte die IP ermittelt werden von der die Email gesendet wurde und mit dieser IP dann könnte dann auch der Nutzer ermittelt werden, solange der Zusammenhang zwischen IP und Nutzer noch gespeichert ist. Aber der Gesetzgeber hat da sehr enge Zeiträume dieser Speicherung gesetzt. (Vorratsdatenspeicherung). Durch die kurze Speicherfrist ist es den ermittelnden Behörden aber kaum möglich solchen Missbrauch zu verfolgen.


JonathanAhel 
Beitragsersteller
 04.01.2025, 02:05

Es wurde halt ein snap Account mit meiner E-Mail gemacht die auf meinen gehackten pc war und die Täter hat dann mit einem Snap Account Jemanden erpresst oder sowas, und sie haben aus meinem Netzwerk agiert.