Reichen eine IP und eine alte Email mit verknüpfter Handynummer aus als Beweise bei der Polizei?
Hallo, eine alte email von mir wurde gehackt. Diese war auch mit meiner aktuellen Handynummer verbunden. Es soll wohl jemand erpresst worden sein auf sexueller Grundlage. Mein pc wurde zu dem Zeitpunkt auch gehackt wo sich die Emailadresse drauf befand, mit denen die Täter Unfug getrieben haben. Das ganze viel wohl durch eine API von Google auf die einen Chatverlauf auf Snapchat an die Behörden weitergeleitet hatte. Reichen eine IP und so nh Email wo meine Handynummer mit verbunden waren aus um mich anzuklagen oder so. Die E-Mail ist halt ewig alt, und habe die seit 5 Jahren nicht mehr genutzt. Theoretisch könnte sich ja jeder in mein Netzwerk hacken, und Unfug mit meiner IP / Email treiben.
1 Antwort
Email und IP hängen nicht zusammen. Und die Email ist auch nicht an den PC gekoppelt. Das Email-Konto liegt beim Anbieter, und da reicht es wen die Email und das Passwort dazu bekannt sind.
Wurde damit Unfug betrieben, dann könnte die IP ermittelt werden von der die Email gesendet wurde und mit dieser IP dann könnte dann auch der Nutzer ermittelt werden, solange der Zusammenhang zwischen IP und Nutzer noch gespeichert ist. Aber der Gesetzgeber hat da sehr enge Zeiträume dieser Speicherung gesetzt. (Vorratsdatenspeicherung). Durch die kurze Speicherfrist ist es den ermittelnden Behörden aber kaum möglich solchen Missbrauch zu verfolgen.
Es wurde halt ein snap Account mit meiner E-Mail gemacht die auf meinen gehackten pc war und die Täter hat dann mit einem Snap Account Jemanden erpresst oder sowas, und sie haben aus meinem Netzwerk agiert.