Regale auffüllen mit 13?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, Jugendliche ab einem Alter von 13 Jahren dürfen mit Zustimmung ihrer Eltern (oder gesetzlichen Vertreter weiß nicht wies bei dir ist) leichte Arbeiten leisten.

Hoffe ich konnte dir helfen:) Alles Gute

Ja,kann korrekt sein.Die Tätigkeit muss leicht sein,einen Gelegenheitscharakter haben,maximal 2 Stunden täglich andauern und darf nicht auf die Erzielung eines Erwerbseinkommens ausgerichtet sein,sondern nur eine kleine Entlohnung, quasi Taschengeld beinhalten.

Die Erziehungsberechtigten müssen einverstanden sein.

Da die Abgrenzung "Kinderarbeit " wichtig ist,bestehen die meisten Unternehmen auf einem Alter von 14 Jahren..

13 Jahre ist explizit beim Austragen von Flyern ,gelegentlichem,nicht täglichem austragen von Zeitungen erlaubt.