Recht auf Schmerzensgeld?

1 Antwort

Klassische Körperverletzung, grundsätzlich hat der geschädigte einen Anspruch auf Schmerzensgeld - den kann er zivilrechtlich geltend machen.

Die Schuldfrage kann dir hier niemand beantworten, das ist Sache der Anwälte. Wie deine Chancen tatsächlich stehen hängt unmittelbar von deiner Glaubwürdigkeit ab.

Grundsätzlich sind Zivilprozesse sehr kostenintensiv, du solltest dich also von einem Anwalt vor Ort beraten lassen.