Recht auf Schmerzensgeld?
Ich war letztens mit zwei Freunden in einer Bar Billard spielen. Auf einem Tisch war eine Jacke, aber niemand da. Wir warteten kurz, ob jemand kommt, und legten die Jacke dann auf die Seite. Kurz darauf kam ein Betrunkener und schrie uns an, wo seine Jacke ist. Er beleidigte uns, fragte uns, ob wir besessen sein. Wir versuchten zu deeskalieren und sagten ihm, er könne spielen und dass seine Jacke noch da ist. Danach fragte er, wer die Jacke weggetan hat und ich meldete mich. Daraufhin beleidigte er mich und kam auf mich zu (davor war er cirka 2m von mir entfernt). Er war ganz knapp vor meinem Gesicht und dann Schupste er mich sehr stark und ging wieder einen Schritt auf mich zu. Ich schlug ihn zwei Mal ins Gesicht. Ein Freund von ihm ging auf mich los, diesen schlug ich ein Mal ins Gesicht. Danach schlug mich der Betrunkene ein Mal ins Gesicht.
Da ich mich dann nicht mehr bedroht fühlte, schlug ich keinen mehr. Der Betrunkene blutete stark aus seiner Nase, mir und seinem Freund ist nichts passiert. Danach gingen wir zur Polizei und berichteten das Ganze. Jetzt bekam ich einen Brief von seinem Anwalt mit der Forderung 2000€ Schmerzensgeld als außergerichtliche Lösung.
Soll ich jetzt auch einen Anwalt kontaktieren und vor Gericht gehen oder stehen meine Chancen eher schlecht?
1 Antwort
Klassische Körperverletzung, grundsätzlich hat der geschädigte einen Anspruch auf Schmerzensgeld - den kann er zivilrechtlich geltend machen.
Die Schuldfrage kann dir hier niemand beantworten, das ist Sache der Anwälte. Wie deine Chancen tatsächlich stehen hängt unmittelbar von deiner Glaubwürdigkeit ab.
Grundsätzlich sind Zivilprozesse sehr kostenintensiv, du solltest dich also von einem Anwalt vor Ort beraten lassen.