Recht am eigenen Bild?
Ist es zulässig, Fotos aus dem privaten Bereich zu veröffentlichen. Also zum Beispiel bei Facebook?
Mein konkreter Fall: ich war auf einer Party. Und jemand hat offenbar gezielt Fotos von mir gemacht. Mir beispielsweise in den Ausschnitt fotografiert. Die Fotos sind nun bei Facebook sichtbar. Ich überlege jetzt, ob ich den Mann bitte, die Fotos zu entfernen. Oder ob das affig ist.
5 Antworten
Der Bundestag hat im Herbst 2020 das Gesetz zur „Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen“ beschlossen. Das heimliche Fotografieren des Intimbereichs oder des Ausschnitts sowie die Weiterverbreitung solch angefertigter Aufnahmen ist demnach eine Straftat und wird als Sexualdelikt eingestuft.
„Upskirting“ und „Downblousing“ ist strafbar - Polizei NRW
Also das Fotografieren war bereits strafbar. Und es dann noch zu veröffentlichen ...
Du brauchst also nicht nett zu fragen, sondern du kannst dem Typen richtig eins reinwürgen.
Wenn solch Typen keinen auf den Deckel bekommen, werden solch Bilder immer wieder im Netz auftauchen.
Insofern, wenn du nicht direkt Anzeige erstatten willst, solltest du ihn aber darauf aufmerksam machen, dass er sich strafbar gemacht hat.
Allerdings solltest du sowas vermeiden wie: "Nimm meine Bilder vom Netz, sonst zeige ich dich an, weil du dich strafbar gemacht hast."
Denn damit, also dem;" entweder du machst das und das, oder ich mache das und das" würdest du dich deinerseits der Nötigung strafbar machen.
Ach so, und ich würde den Typen direkt anschreiben, und nicht direkt deine Bilder kommentieren... Andernfalls wirst du Kommentare von den notgeilen Typen ernten, dass du dich nicht so haben sollst, und dass es doch geil aussieht.
Es ist auf jeden Fall illegal solche Fotos überhaupt zu machen wo direkt in den Ausschnitt oder unter den Rock fotografiert wird.
Sowas zu veröffentlichen also auch und generell muss man dich vor der Veröffentlichung fragen, wenn du auf dem Bild eindeutig zu erkennen bist.
Ob es was bringt den direkt anzusprechen ist ne andre Frage...
es ist nicht affig, es ist Dein gutes Recht
Auf jeden Fall nicht zulässig
Ja, du kannst ihn nicht nur bitten, sondern dies verlangen.
Danke. Das wusste ich nicht. Ich will ja niemanden „eins reinwürgen“. Aber ich will nicht, dass die Fotos sich weiter verbreiten.