Rechnungswesen Abkürzung...

4 Antworten

auf Ziel bedeutet gegen Rechnung.

Wir kaufen auf Ziel, also erhalten die Ware oder Dienstleistung, und bezahlen später.Daraus entstehem Verbindlichkeiten.

Das heißt wir müssen zahlen = Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen VLL

Wir verkaufen etwas auf Ziel : Der Kunde erhät die Ware oder Dienstleistung und bezahlt später .

Daraus entstehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an den Kunden FLL.

Das heißt wir fordern von dem Kunden die Bezahlung.

Wenn du auf Ziel kaufst, hast du Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (LL). Beim Verkauf auf Ziel hast du Forderungen aus LL.

So eine Vokabelliste gibt es leider nicht. Oft werden auch Abkürzungen auf "umgangssprachliche" oder bereits gekürzt verwendete Kontenbezeichnungen verwendet.

Zielkauf wurde Dir schon erläutert. Bekommt der Kunde ein Zahlungsziel (also er soll bis zum dd.mm.jj zahlen) dann hast Du FLL. Haben wir ein Zahlungsziel, dann heißt es vll.

Reden tut man dann aber oft nur von Verbindlichkeiten bzw. Forderungen. Die konnten gibt es auch. Gemeint wird aber aus Lieferungen und Leistungen.

Bekommst Du einen anderen Lehrer oder eine Lehrerin kürzt die vielleicht nur mit VB, Verb. oder eben mit Ford. ab.

Lege Dir doch ein Blatt an, wo Du die Abkürzungen und die ausgeschriebenen Begriffe notierst. Was man aufschreibt kann man sich besser merken. Im Zweifel auch mal nachsehen.

Manche Abkürzungen sind aus meiner Sicht noch blöder. Vorsteuer mit Vst z.B.

Denn es hat sich sehr breit durchgesetzt, dass das Wort Steuer - auch in zusammengesetzten Worten mit St abgekürzt wird. Also UStG ist das Umsatzsteuergesetz. An der Abkürzung Vst stört mich aber nicht nur das 's', sondern auch das V.

Es gibt noch ein VStG, dass ist das Vermögenssteuergesetz. Es wird nicht mehr angewendet, weil es als nicht mehr Verfassungskonform gilt. Trotzdem kürze ich persönlich lieber mit VorSt ab. Da kann es keine Missverständnisse geben.

Du siehst, es gibt da eine ganze Reihe von Möglichkeiten. Ratsam ist immer, dass man sich an denen des jeweiligen Lehrers orientiert. Allerdings die Richtung sollte in ausführlicher gehen und dann immer noch aus üblichen Abkürzungen bestehen.

Ich kürze Verbindlichkeiten immer mit Verb ab. Will ich allerdings Kontokorrentkonten nutzen (also Lieferanten oder Kunden bekommen eigene Konten oder werden nach Anfangsbuchstaben auf Konten sortiert), dann kürze ich Verb LuL ab. Also Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Daran hat sich noch nie jemand gestört, im Gegenteil.

Lasse Dich von solchen Dingen nicht im Lernen behindern. Wenn Du an einer Abkürzung nicht weiter kommst - fragen! Denn so lange man grübelt kann man nicht weiter zuhören und fällt noch weiter zurück.

Viel Erfolg!

Das der kunde mit Fll gemeint ist usw könnt ihr mir helfen oder eine liste geben habe bis jetzt nichts gutes gefunden :(

deine Frage ist ziemlich unverständlich ....

FII könnte aus meiner Sicht ein FLL sein. FLL könnte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen heißen.

VII meint vermutlich VLL also Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen