1 Antwort

Ich hatte noch Restbestände und den wollte ich für Marder nehm

Das bedeutet für Dich Gefängnisstrafe, denn das wäre ein schwerer (weil unweidmännisch mit Gift ausgeführter) Fall von Jagdwilderei. Siehe §292 Strafgesetzbuch.

Der Marder unterliegt dem Jagdrecht, auf den darfst Du nicht selber die Jagd ausüben. Das dürfen nur Jäger und im häuslichen Umfeld entsprechend zertifizierte Schädligsbekämpfer. Und auch die nur auf gesetzlich erlaubte Art und Weise, unter Einhaltung der gesetzlichen Schonzeiten etc.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger

Jan2023 
Beitragsersteller
 07.04.2025, 13:45

Erstmal muss es funktionieren und dann kannst mir kmmernoch was unterstellen

Waldmensch70  07.04.2025, 15:04
@Jan2023
Erstmal muss es funktionieren und dann kannst mir kmmernoch was unterstellen

Ich verstehe Deinen Kommentar nicht.

Was meinst Du mit "unterstellen"?

Ich habe Dir lediglich die Gesetzeslage geschildert, da Du wissen wolltest ob Du es machen kannst. Und "etwas machen können" schliesst auch das "dürfen" mit ein.

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