Quantitative Leistungseinschränkung?

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Schwerpunktthema_Rente_Erwerbsminderung.pdf (dgbrechtsschutz.de)

Bei einer quantitativen Leistungseinschränkung handelt es sich dagegen darum, dass die Arbeitszeit generell, also unabhängig von einzelnen qualitativen Einschränkungen, limitiert ist. In aller Regel kommt eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur in Betracht, wenn eine solche quantitative Leistungseinschränkung vorliegt. Lediglich eine Vielzahl von ungewöhnlichen qualitativen Einschränkungen kann das noch mögliche Arbeitsfeld in erheblichem Umfang einengen. Dann muss die Rentenversicherung eine konkrete Tätigkeit benennen, die trotz der Summe der qualitativen Einschränkungen möglich ist. Gelingt ihr das nicht, besteht ein Anspruch auf eine volle Rente wegen Erwerbsminderung trotz eines Leistungsvermögens von sechs Stunden oder mehr.