Private Dienstleistung erbracht und keine Bezahlung?


06.06.2022, 19:29

Eigentliche Frage ist nun: Welche Rechte habe ich?

2 Antworten

Nun, Du hast einen Vertrag mit der Person. Sie bekommt die Zeichnung, Du bekommst das Geld. Soweit die Theorie. Wenn Du jetzt die Adresse hast, dann solltest Du ihr das schriftlich (das ist das mit Papier und so) per Einwurfeinschreiben mitteilen. Zehn Tage Zeit geben, genaues Datum nennen, bis wann die Zahlung eingegangen sein muss. Wenn nicht, weitere Schritte androhen (und durchführen -> Mahnbescheid).

Und was genau ist hier die Frage?

Du hast null Daten, also kannst du auch nicht viel machen. Lehrgeld.

kp1212 
Fragesteller
 06.06.2022, 19:28

Wie gesagt, ich finde das noch raus, ein paar Daten habe ich

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Jurafuchs  06.06.2022, 19:30
@kp1212

Du hast das Recht auf dein Geld.

In wie weit du das aber kriegst ist die andere Frage. Immerhin hat der Richter am Ende etwas zu lachen.

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