Private Dienstleistung erbracht und keine Bezahlung?
Eine Bekannte hatte in einer regionalen Gruppe Kontakt zu einer Person , die nach einer Hobbykünstlerin für eine Portraitzeichnung gesucht hat. Wir haben uns auf eine bestimmte Summe geeinigt und nun erhalte ich meine Zahlung nicht, obwohl ich die Zeichnung vor über einem Monat fertiggestellt habe. Der "Kunde" reagiert oft nicht auf meine Nachrichten und vertröstet mich immer wieder (dass er die Zeichnung abholen wird und dann kommt er nicht, oder dass er das Geld überweisen wird, denn er hat meine Bankdaten bekommen. Ich dachte, dass meine Bekannte die Person persönlich kennt, aber nun weiß ich, dass sie sich nur über die regionale Gruppe kennen; daher kenne ich nun weder den Nachnamen, noch die Adresse. Wenn ich herausfinde wer die Person ist, werde ich weitere Schritte einleiten. Man kann schriftlich beweisen, auf was wir uns auf etwas geeinigt haben und ich möchte wissen, welche Rechte ich nun habe. Es war eine einmalige persönliche Dienstleistung.
Eigentliche Frage ist nun: Welche Rechte habe ich?
2 Antworten
Nun, Du hast einen Vertrag mit der Person. Sie bekommt die Zeichnung, Du bekommst das Geld. Soweit die Theorie. Wenn Du jetzt die Adresse hast, dann solltest Du ihr das schriftlich (das ist das mit Papier und so) per Einwurfeinschreiben mitteilen. Zehn Tage Zeit geben, genaues Datum nennen, bis wann die Zahlung eingegangen sein muss. Wenn nicht, weitere Schritte androhen (und durchführen -> Mahnbescheid).
Und was genau ist hier die Frage?
Du hast null Daten, also kannst du auch nicht viel machen. Lehrgeld.
Wie gesagt, ich finde das noch raus, ein paar Daten habe ich