Zahlpflichtige Person zählt nicht, was kann ich tun?

1 Antwort

Vermutlich gar nichts, wenn du keinen Vertrag in der Hand hast.

Es könnte sogar sein, dass ein Gericht so einen "Geldsklaven" Vertrag als sittenwidrig einstuft - was er meiner Meinung nach übrigens auch ist, aber Schwamm drüber - wenn du einen schriftlichen Vertrag in der Hand hättest.