Privat beschaffte Jacke bei der Bundeswehr?
Guten Abend!
Ich bin Gefreiter und möchte mir eine Winterjacke von Helikon-Tex zulegen für den Winter, welche grade reduziert ist. Ob ich das im Dienst tragen darf muss selbstverständlich der DV entscheiden, aber darf ich es auf dem Weg von und zur Kaserne tragen, da ich aufgrund langer Umsteigezeiten viel in der Kälte stehe. Bzw. wird man wegen der Jacke als "Kommando-Gefreiter" belächelt?
Grüße!
1 Antwort
Uniform bedeutet zunächst, dass alle Soldaten einer Einheit gleich angezogen sind. Und was anzuziehen ist, regelt der Befehl. Zudem stehen deine Kameraden genau wie du in der Kälte.
Was du tragen darfst, steht in der A2-2630/0-0-5. Und der DV darf nicht dagegen verstoßen, was der Bundespräsident angeordnet hat. Er darf dir im Rahmen der Vorschrift Bekleidung erlauben oder verbieten. Deshalb ist der DV dein Ansprechpartner hierfür.
Dass Bekleidungsstücke, die in der genannten Vorschrift nicht erwähnt sind, dienstlich nicht getragen werden dürfen, sollte klar sein.
Beispiel hier:
https://www.raeer.com/shopexd.asp?page=&id=4823?var=00000
Ein Kleidungsstück ist noch lange nicht "dienstfähig", weil der Händler das so schreibt. Ich habe selbst schon mal einen Soldaten mit einer solchen Weste in der Öffentlichkeit gesehen. Das heißt aber noch lange nicht, dass es erlaubt ist.
Richtig, und du darfst die Ganzjahresjacke sogar im Dienst tragen, wenn vom DV erlaubt. Da die Beschaffung privat ist, darf das Tragen nicht befohlen werden. Aber das Tragen einer Ganzjahresjacke (Aussehen in Form und Farbe logischerweise nach Vorschrift/TL) ist eine Abwandlung des Dienstanzuges und damit erlaubt.
Aber habe ich das richtig Verstanden: Diese Ganzjahresjacke ist auch für den Feldanzug erlaubt oder nur für den Diener? Bzw. mit Dienstanzug ist auch Feldanzug gemeint?
Nur für den Dienstanzug, denn Feldanzug ist zwar Uniform, aber nicht Dienstanzug (wenn auch im Dienst getragen). Zum Feldanzug gehört im Winter die Feldjacke (Parka). Ansonsten sieht das auch sehr unpassend aus. Genauso wie du den Mantel nicht zum Feldanzug tragen darfst.
Ah ok war missverständlich formuliert von mir. Was ich meinte: 1.2.3 140 spricht von Selbstbeschaffter Ausrüstung/Bekleidung und was dort erlaubt ist. Unter Anderem ist dort eine Ganzjahresjacke genehmigt sofern sie gemäß 142. in Form, Farbe und Beschaffenheit den dienstlich gelieferten entsprechen. Sprich: Meine ausgesuchte Jack von Helikon-Tex ist eine Ganzjahresjacke und hat das originale Farbmuster Flecktarn der BW, womit sie meiner Auffassung nach zulässig ist, oder verstehe ich das falsch?
Dann hast du Punkt 142 nicht gelesen:
Keine Trageerlaubnis besteht dagegen für selbstbeschaffte Bekleidungsartikel mit Schutzfunktionen, insbesondere Artikel der Kampfbekleidung (Feldanzug, Bord- und Gefechtsanzug und Flugdienstanzug – jeweils in allen Varianten), der Persönlichen Schutzkleidung (PSA), Augen- bzw. ballistischen Schutzausrüstung sowie der Schneid- und Schanzausrüstung.
Demnach darfst du keine selbstbeschaffte Kleidung zum Feldanzug tragen.
Danke für die Antwort! Ein Blick in die Dienstvorschrift hätte die ganze Frage beantwortet. Laut meiner Auffassung von Absatz 1.2.3 von A2-2630/0-0-5 ist ein Trage einer Selbstbeschafften Ganzjahresjacke erlaubt. Da meine ausgesuchte Jacke dem entspricht, werde ich sie wohl außerhalb des Dienstes tragen dürfen.