Plagiatopfer bei eBay!

6 Antworten

Wenn du das dem Hersteller mitteilst,dann kann der verkäufer sehr große Probleme bekommen.Einfach mal googeln.Wenn der Verkäufer weiß,dass Du bereit bist ihn zu melden,ist er vielleicht kooperativ

Hallo,

sofern es sich um einen gewerblichen Händler handelt und du das Parfum nicht benutzt hast, steht dir ein 14 tätiges Widerrufsrecht zu. Sofern es sich um einen privaten Verkäufer handelt erst einmal nicht. Du könntest dann im letzteren Fall den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, jedoch bist du in der Beweislast und musst dem Verkäufer nachweisen, dass er hier grob fahrlässig gehandelt hat, was fast unmöglich sein dürfte. Dir steht es natürlich frei, Anzeige zu erstatten, jedoch wird vermutlich da nichts bei raus kommen, außer der Verkäufer hat ein paar Leichen im Keller sprichwörtlich versteckt.

Gruß Stefan

Der kleinste Aufwand: da der Verkäufer "dumm" tut ( ist er im besten Falle ja auch), teile ihm MIT FRISTSETZUNG mit, dass du ohne Rücknahme den Parfumhersteller sowie die Polizei wegen Betruges einschaltest. Gib ihm angesichts der Feiertage eine Frist bis Eingang auf deinem Konto ca. bis 8.1.13. Wenn er den Artikel retour möchte, soll er den Portobetrag X mit überweisen. Davon ausgehend dass du ja bereits einen "Fall" bei ebay geöffnet hattest , gibst du ihm dann eine ensprechende Bewertung ( gleich mit Inhalt Anzeige wird vorgenommen). Danach gehst du zur Polizeit und gibst eine Anzeige auf. Und gleichzeitig würd ich eine Mail an den Parfum-Hersteller senden ( mit Kopie der Polizeianzeige) , dort den Fall mitteilen und gleichzeitig nachfragen, wie du denen eine Duftprobe zukommen lassen kannst. So würde ICH es machen !!!

Traurig eigentlich, dass Ebay seine Kunden so im Stich lässt. Dennoch scheint es so, als würdest du auf den Kosten sitzen bleiben. Andererseits würde ich Anzeige wegen Betruges stellen, erst recht wenn es sich um den Verkäufer um einen "Händler" handelt, oder ein Verkäufer um jemnaden handelt, der diese Masche öfter abzieht. Melden bei Ebay würde ich den Verkäufer auf jeden Fall.

Achtung! Genau genommen darfst du die Ware garnicht zurück schicken, weil du dich dann ebenfalls strafbar machst. (bringst die Plagiate erneut in Umlauf) Nur als Hinweis.