Pflegehelfer darf jeden versorgen?
Hallo
Habe von einigen Kollegen in den Altenheim wo ich arbeite gehört das ein helfer nur bis zu pflegegrad 3 versorgen muss und ab pflegegrad 4 ablehnen darf.
Hab zwar im Internet nachgeschaut aber finde nicht wirklich ein hilfreichen Antwort
Kann mir bitte jemand sagen ob da was dran ist ? Danke im voraus
2 Antworten
Das ist definitiv falsch. Pflegehelfer dürfen jeden pflegebedürftigen Bewohner grundpflegerisch versorgen. Alle Handlungen nach SGB XI dürfen von Pflegehelfern verrichtet werden, alle Handlungen nach SGB V sind Tabu.
Pflegehelfer dürfen nicht viel, schau dir mal den Link an:
http://www.pflegehelfer.com/aufgaben.php
Man könnte dir noch mehr Aufgaben anvertrauen aber dafür wirst du dann nicht bezahlt. Du hast viel zu viel Verantwortung.
Mach lieber eine qualifizierte Ausbildung als examinierter Altenpfleger.