Pflegehelfer darf jeden versorgen?

2 Antworten

Das ist definitiv falsch. Pflegehelfer dürfen jeden pflegebedürftigen Bewohner grundpflegerisch versorgen. Alle Handlungen nach SGB XI dürfen von Pflegehelfern verrichtet werden, alle Handlungen nach SGB V sind Tabu.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pflegefachkraft

Pflegehelfer dürfen nicht viel, schau dir mal den Link an:

http://www.pflegehelfer.com/aufgaben.php

Man könnte dir noch mehr Aufgaben anvertrauen aber dafür wirst du dann nicht bezahlt. Du hast viel zu viel Verantwortung.

Mach lieber eine qualifizierte Ausbildung als examinierter Altenpfleger.