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Corona-Zuschlag: Unterstützung für Kundinnen und Kunden der Jobcenter

Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro.

Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird.

Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.

Weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung durch Arbeitslosengeld II finden Sie auf der Seite Leistungen der Grundsicherung.

Das sind Infos direkt von der Internetseite Jobcenter.

Und bei Kindergeld gibt es eine ähnlich Regelung.

Woher ich das weiß:Recherche