Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

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Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche (eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten.) und/oder juristische Personen (Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, das heißt selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist.) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Die Besteuerung einer Personengesellschaft erfolgt nach dem Transparenzprinzip. (Das Transparenzprinzip besagt, dass eine Personengesellschaft z. B. KG, OHG selbst kein einkommensteuerpflichtiges Steuersubjektist, sozusagen ist die Personengesellschaft für die Besteuerung transparent. Sie unterliegt nicht der Körperschaftsteuer.

Der Gegenbegriff innerhalb der Gesellschaftsformen sind die Kapitalgesellschaften. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft haften Gesellschafter einer Personengesellschaft unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Die Ausnahme ist der Kommanditist (Kommanditist (Teilhafter) ist die Bezeichnung für einen Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) oder einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG)) bei derKommanditgesellschaft, dessen Haftung auf die im Handelsregister eingetragene Haftungssumme beschränkt ist.

Die typischen Personengesellschaften sind

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts(sog. GbR/BGB-Gesellschaft)

die Personenhandelsgesellschaften:

a) die Offene Handelsgesellschaft (OHG), auch als GmbH & Co. OHG

b) die Kommanditgesellschaft (KG), auch als GmbH & Co. KG

c) die Partnerschaftsgesellschaft (Freie Berufe)

Daneben existieren als Personengesellschaft in Deutschland

a) Die stille Gesellschaft, sieist eine Sonderform der Gesellschaft. Ohne weitere Vereinbarung hat die stille Gesellschaft nach der gesetzlichen Konzeption eher den Charakter eines Schuldverhältnisses und weniger den eines Gesellschaftsverhältnisses im engeren Sinne.

b) Die Partenreederei, sieist eine Gesellschaftsform des deutschen bzw. österreichischen Seehandelsrechts. 

c) Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), sie ist eine auf dem Recht der Europäischen Union basierende Gesellschaft, die z. B. in Deutschland und Österreich als Personengesellschaft betrachtet wird. Ihr Zweck ist die Erleichterung und Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten. 

Die Kapitalgesellschaft ist eine auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Körperschaft des privaten Rechts, deren Mitglieder einen gemeinsamen, meist wirtschaftlichen, Zweck verfolgen. Sie ist eine juristische Person. Kapitalgesellschaften sind durch gesetzlich festgelegte Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsvorschriften gekennzeichnet.

Nach den gesetzlichen Regelungen gibt es in Deutschland folgende Arten von Kapitalgesellschaften:

a) Die Aktiengesellschaft (AG) mit der besonderen Form der Europäischen Gesellschaft (SE), (ist eine Rechtsform für Aktiengesellschaften in der Europäischen Unionund im Europäischen Wirtschaftsraum. Mit ihr ermöglicht die EU seit dem Jahresende 2004 die Gründung von Gesellschaften nach weitgehend einheitlichen Rechtsprinzipien. Die SE wird in EU-Dokumenten auch als Europäische Aktiengesellschaft und umgangssprachlich auch als Europa-AG bezeichnet.)

b) die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und

c) die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Konzeptionell bauen die Kapitalgesellschaften auf dem Modell des Vereins auf (soll heißen: eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist).

Kapitalgesellschaften können zu jedem gesetzlich zugelassen Zweck betrieben werden. Unabhängig davon, ob der Zweck ein wirtschaftlicher oder ideeller ist, ist eine Kapitalgesellschaft Formkaufmann. Kapitalgesellschaften können durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. Deshalb sind auch Ein-Mann-GmbHs oder Ein-Mann-AGs möglich.

personengesellschaft: Gesellschafter (mind.2) haften mit persönlichen Vermögen , keine juistische Person (OHG,KG,GbR)

 

Kapitalgesellschaften: juristische Person, die erst durch Eintrag ins HR ihre Rechtsfähigkeit erreicht. Haftung der Verbindlichkeiten ist nur auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Keine Haftung mit dem Privatvermögen. (AG,GmbH)

falls das noch nicht reicht: schau mal unter wiki

hauptsächlich geht es um die haftung:

in personengesellschaften haftet der verantwortliche mit allem was er hat (auch mit seinem Privatvermögen.

In einer Kapitalgesellschaft haftet man nur mit dem Kapital, dass man bewusst in die Firma reinsteckt. (bei einer AG z.B. in form von Aktien)