Pauschalreise nicht bezahlt?

3 Antworten

Ja, das ist rechtens. Der Veranstalter hat 3 Jahre Zeit. Bei so großen Unternehmen dauert das manchmal (vielleicht bist du auch umgezogen und man musste dich erst mal wieder finden). Wenn es dann losgeht, machen es die Reiseveranstalter aber richtig. Zahlst du innerhalb der gegeben Frist nicht, geht das sofort an ein Inkassounternehmen.

Forderungen verjähren regelmäßig nach drei Jahren (§ 195 BGB).

Das ist die im Gesetz festgelegte grundsätzliche Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche.

Die gilt, wenn keine Sonderregeln anwendbar sind.

Ja natuerlich. Regelverjaehrung 3 Jahre ab dem auf den Tag der Forderungsentstehung folgenden 1. Januar.