Parteimitlgliedschaft steuerlich absetzen?

2 Antworten

Der Beitrag kann als Sonderausgabe steuermindernd geltend gemacht werden und ist beschränkt steuerlich absetzbar.

Parteispenden sind auch Sonderausgaben und können steuermindernd geltend gemacht werden, ab 300 € aber nur mit einer Zuwendungsbestätigung. Die Steuerschuld wird meines Wissens um die Hälfte des gezahlten Betrags gemindert, soweit sie 1650 € im Jahr nicht übersteigt.

Woher ich das weiß:Recherche

Ja, 50%, maximal insgesamt 825 der Zuwendungen werden direkt als steuerermäsigung von der Einkommensteuer abgezogen.

Hätte man mehr gespnedet als 1650 könnten weitere 1650 als Sonderausgaben von den Einkünften abgezogen werden und würden die Einkommensteuer entsprechend je nach Höhe Grenzsteuersatzes reduzieren

Bei verheirateten die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden verdoppelt sich diese Beträge jeweils.