Ohne Tachoanzeige fahren?

4 Antworten

Laut Stvzo muss ein Tacho funktionsfähig vorhanden sein.

Solange aber kein Beamter mit dem Teil fährt und der Fehler auffällt, sollte es nicht bemerkbar sein.

Du darfst bei einem Mofa/Moped so fahren, solltest allerdings die Geschwindigkeit gut schätzen können. Hier gibt es, soweit ich weiss,  noch keine Tachopflicht.

Eine gültige Ausrede, falls Du zu schnell erwischt wirst, ist es nicht.

migebuff  29.09.2017, 07:48

§57 StVZO

(1)Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

    • mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
    • mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
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Bei meinem Roller hat sich die Tachowelle ebenfalls Verabschiedet - bereits seit mehreren Jahren.

Darauf hin bin ich hin und hab mir ein Fahrrad Tacho eingebaut. Einen passenden Magneten hab ich von Conrad Elektronik  - klein und Stark sollte er sein, das er an der Bremsscheibe auch kleben bleibt.

Den Rest einfach dran wie man es halt kennt. Somit hatte ich noch paar nette Gimiks mehr als der Standard Tacho vom Roller.

Uhrzeit, Temperatur , Beleuchtung, Durchschnitt Geschwindigkeit und vieles mehr.

Bei Nachtfahrten jedoch konnte man eh nichts Ablesen - was mich pers. sehr störte.

Wenn dein Tacho defekt ist - Hat dein Roller weniger KM gemacht als er sie wirklich abgefahren hat - Fahren kannst du damit -

Die Jahre über wurde das nie Beanstandet - wie denn auch - es fährt ja auch kein Polizist damit wenn sie prüfen wollen wie schnell das Teil wirklich ist - es wird auf ein extra Gerät Gestellt was dann die Tatsächliche Geschwindigkeit ausgibt.

Der Tacho deines Rollers - interessiert nur einen - DICH.

Da mich das aber selbst Gestört hat hab ich mir kurzerhand eine Neue Tachowelle gekauft - die alte ist in 1000 Teile zersprungen.

Die Montage ist denkbar einfach - die Welle muß nur durch den ganzen Kabelbaum am Lenker durch was sich manchmal als schwierig erweist - aber wenn du das mal durch hast ist der Rest ein Klacks.

FÜr die Welle selbst hab ich gerade mal 5€ bezahlt - also durchaus I.o.

Jetzt sehe ich auch Nachts was ich Fahre...

Mein Roller ist älterer Bauart  - so das er um die 58 fahren darf.!

Wenn deiner nach der EU Regulierung gekauft und auf 45 begrenzt ist -
spielt es eigentlich nur in der 30èr Zone eine Rolle - denn da wärst du 15 zu viel... wenn du es nachts nicht Ablesen kannst.!

War auch ein Grund, warum ich dann doch hin bin und mir den Tacho wieder Repariert hab.

Also Fahren kannst du - - Ist aber auf dauer blöd wenn man nie wirklich weiß wie schnell man wirklich ist.

Laut Betriebsvorschrift der StVZO §57 muß du ein Tacho haben der auch die Kilometer anzeigen kann die du zurücklegst - aber nicht unbedingt vorhanden sein muß. Dafür aber der Tacho selbst der die Geschwindigkeit anzeigt. Nur bei einem Roller prüft das keiner.! Selbst bei einem Auto nicht - auch nicht bei der HU (Hauptuntersuchung)

Woher ich das weiß:Hobby – Moped fahren ist ein Hobby, Autofahren ein leidiges muss :)

Ich glaube das 1956 das geregelt wurde. Gabelstapler und alte Traktoren sind befreibar, abergenerel muss ein funktionsfähiges Tacho vorhanden sein