Offene Datei (InDesign) an Kunden verkaufen, wie teuer?

1 Antwort

Hallo,

die Herausgabe von offenen Daten ist ein immer wiederkehrendes heikles Thema für selbstständige Grafiker. Du räumst ja i.d.r. nur Nutzungsrechte ein, die Deinem Kunde in Form der AGB vorliegen müssen (z.B. auf der Rückseite oder als Anhang Deines Angebots).

Offene Daten gehören – außer es wurde ausdrücklich festgelegt – nicht zu den Nutzungsrechten; hier ist eine Sondervergütung möglich. Ob Du diese einforderst und in welcher Höhe ist auch immer mit der Frage verbunden, wie Du in Zukunft zu dem Kunden stehst. Wenn er sich für einen anderen Dienstleister entschieden hat, ist es einfacher, als wenn es sich nur um ein einzelnes Projekt innerhalb einer weiter gefassten Dienstleistung handelt; der Kunde also grundsätzlich weiter Dein Kunde bleibt.

Eine genaue Summe zu nennen halte ich für schwierig; man kann so rechnen, dass man den Aufwand und weitere Kosten, die der neue Dienstleister dem Kunden für einen Nachbau in Rechnung stellt als Kostenfaktor zugrunde legt. Der Kunde wird auch vermutlich dankend auf die Daten verzichten, wenn die Kosten für den Nachbau und ggf. Bilder, Grafiken etc. deutlich unter Deinen Forderungen liegen.

Die Faktoren ×1,5, ×2,5 oder ×3,5 beziehen sich auf die Wirkungsreichweite des Produkts: ein Flyer für ein DAX-Unternehmen in 12 Sprachvarianten ist anders zu bewerten als das des Handwerkermeisters um die Ecke; auch wenn Deine Aufwendungen die gleichen waren.

Grundsätzlich untersagen kannst Du den Nachbau und die Weiterverwendung übrigens nur, wenn der Leistung eine bestimmte künstlerische Höhe innewohnt; die Hürden sind hier sehr hoch und treffen auf Alltags- und Gebrauchsgrafik nicht zu, bzw. bedürfen der gesonderten vertraglichen Vereinbarung (z.B. die Verwendung eines Claims wird im Vertrag ausschließlich für eine bestimmte Kampagne erlaubt).

Genauere, auch rechtsverbindliche Auskünfte liefern hier Berufsverbände und Standesorganisationen, z.B. der AGD (Allianz Deutscher Designer) www.agd.de; auch ein Blick in Fachzeitschriften (z.B.  die Zeitschrift PAGE www.page-online.de) lohnt.

Bitte unbedingt noch beachten:

«offene Indesigndatei» bedeutet nur offene Indesigndatei; keine Bilddateien, keine Grafiken (Icons etc.) und keine Schriften – an denen hast Du selbst nur Nutzungsrechte und darfst sie nicht an dritte weitergeben.

Ferner bist Du nicht dazu verpflichtet Deine Originaleinstellungen der Indesign Datei weiterzugeben, also, weder erstellte Seitenraster, Absatz-, Zeichen-, Objekt und Tabellenformate oder sonstige programmspezifische Einstellungen.
Auch gehören Photoshop-Composings oder Illustrator-Grafiken die Du selbst angefertigt hast nicht dazu; hier genügen eine druckbare .tif, bzw. .eps Datei mit nur einer Ebene. Die voll editierbare Dateien müssten, ähnlich der indesign-Datei extra vergütet werden.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen 🙃

Alice009 
Fragesteller
 02.03.2016, 14:55

wow! Vielen Dank für diese hilfreiche Antwort

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