Nur mit Eigener Tasche im Einkaufsladen Einkaufen?

9 Antworten

Selbstverständlich kannst Du das. Du musst nur alle Artikel auf das Kassenlaufband legen und die Kassiererin in Deine leere Tasche schauen lassen.

Ich würde es nicht machen
Der Diebstahl ist in dem Moment vollendet, wo Du den Gegenstand dem Gewahrsamsbereich des Besitzers entziehst. Und das ist nicht erst außerhalb des Ladens der Fall, sondern bereits dann, wenn der Besitzer nicht mehr entscheiden kann, ob die Sache in seinem Laden verbleibt oder nicht. Durch das Einstecken bildet man eine sogenannte "Gewahrsamsenklave" und vollendet damit bereits den Diebstahl. Weil der Laden nämlich ab diesem Moment darauf angewiesen ist, daß der Kunde die Sache freiwillig wieder herausgeben wird - der Laden weiß ja nicht, daß die Sache in Deiner Tasche gelandet ist. Das der Diebstahl erst vollendet wäre, wenn man den Kassenbereich verlassen hat, ist einer der vielen verbreiteten Rechtsirrtümer.

AssassineConnor  25.02.2016, 12:40

Düüüüt falsch. Es ist erst hinter der Kasse bzw AUßERHALB des Ladens ein Diebstahl. Bis dato ist es immernoch im Eigentum des Ladens. Erst nach der Kasse wird das Eigentum entzogen.

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Ja, es ist vielen Geschäften lieber wenn du deinen Einkauf in den Einkaufswagen bzw. Korb hineinlegst und erst nach der Bezahlung in deiner Tasche.

ollikanns  25.02.2016, 12:29

Bei Ikea ist es genau andersherum gewünscht. Dort liegen die Taschen aus, damit jeder die Taschen füllen kann.

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Auch mit den Plastiktüten hattest doch den Einkaufswagen vorher, oder nicht? Den benutzt du weiterhin und nach der Bezahlung räumst Alles in Deine "Reisenthel"-Tasche! :)))

Stefan19820 
Fragesteller
 25.02.2016, 12:28

Beim dm z.B. Hatte ich immer so einen kleinen Einkaufskorb, wenn man die waren gleich in meine Reisenthel Tasche legen darf nehme ich doch nicht noch zusätzlich den Einkaufskorb mit herum ?

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meinerede  25.02.2016, 12:32
@Stefan19820

Du darfst sie nicht gleich in Deine Tasche packen, denn das könnte sogr als versuchter Diebstahl angesehen werden! Nimm´wie gehabt den Einkaufkorb oder -wagen!

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Das darf man. Da darf nur vorher nicht schon was in der Tasche drin sein. Außer man hat den Kassenbeleg für die bereits eingekauften Sachen, damit man nicht des Diebstahls bezichtigt werden kann.